VERORDNUNG ÜBER DIE VORBEREITUNG VON MITARBEITERN AUSLÄNDISCHER ORGANISATIONEN IM RAHMEN DES GEGENSEITIGEN AUSTAUSCHES IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER STAATLICHEN PLANUNG DER AUSBILDUNG VON FÜHRUNGSKRÄFTEN FÜR DIE ORGANISATIONEN DER VOLKSWIRTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION IN 2007/08 - 2014/15 SCHULZEIT
GENEHMIGT
Durch Die Verordnung Der Regierung
Der Russischen Föderation
vom 24. März 2007 № 177
(im Redakteur der Regierungsverordnung der Russischen Föderation
vom 07.05.2009 №394, vom 26.09.2011 Nr. 783)
1. Die gegenwrtige Lage bestimmt die Ordnung der Organisation und Vorbereitung von Mitarbeitern ausländischer Organisationen in den Russischen Bildungseinrichtungen, die sich an der Realisierung des Staatlichen planes der Vorbereitung von Führungskräften für die Organisationen der Volkswirtschaft der Russischen Föderation in 2007/08 - 2014/15 Lehr-Jahren (entsprechend weiter - Bildungseinrichtungen, Staatliche Plan), und Ihre Praktika in den führenden Organisationen der Volkswirtschaft der Russischen Föderation, die Interesse an der Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen mit ausländischen Partnern (weiter - führende Organisationen), in übereinstimmung mit dem Staatlichen Plan.
2. Im Rahmen der Vorbereitung der gegenseitige Austausch findet in Bezug auf die Mitarbeiter der ausländischen Organisationen:
repräsentieren die Staaten, die mit der Russischen Föderation internationale Verträge über die Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung von Führungskräften;
empfohlenen ausländischen Organisationen, die Interesse an der Errichtung und Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen mit den Organisationen der Volkswirtschaft der Russischen Föderation.
3. Die Zahl der Mitarbeiter von ausländischen Organisationen und die Anforderungen an ihn, bestimmt die internationalen Verträge über die Zusammenarbeit in übereinstimmung mit dem Staatlichen Plan.
Veranstaltungsort, Programm, Termine, andere Fragen der Organisation der Ausbildung der Mitarbeiter von ausländischen Organisationen vom staatlichen AUFTRAGGEBER bestimmt im Einvernehmen mit der Führung dieser Mitarbeiter Seite.
4. Vorbereitung von Mitarbeitern ausländischer Organisationen besteht aus 2 Phasen:
die Ausbildung in der ausbildungsinstitution;
Praktikum in 1 oder mehreren führenden Organisationen.
5. Die Ausbildung in der ausbildungsinstitution werden auf Deutsch durchgeführt. Bei Bedarf wird eine übersetzung in die Fremdsprache in Absprache mit der Führung von Mitarbeitern ausländischer Organisationen Seite.
6. Praktikum in den führenden Organisationen findet individuell oder in Gruppen, gebildet nach Fach-Prinzip oder nach der Thematik der Ausbildung. Eigenes Praktikum ist die bevorzugte. Bei Bedarf Mitarbeiter von ausländischen Organisationen wird ein Dolmetscher bereitgestellt.
7. Zur Schulung der Mitarbeiter ausländischer Organisationen in Bildungseinrichtungen und deren Praktika in den führenden Organisationen Organisation beteiligt, die Koordination der Ausbildung der Mitarbeiter von ausländischen Organisationen im Rahmen des gegenseitigen Austausches in übereinstimmung mit dem Staatlichen Plan (weiter - Organisation-Koordinator).
8. Der Staatliche AUFTRAGGEBER verwirklicht Auswahlverfahren Organisationen-Koordinatoren (weiter - Auswahlverfahren).
9. Organisation-der Koordinator gewährleistet:
die Ausbildung der Mitarbeiter von ausländischen Organisationen in der ausbildungsinstitution und Ihre Ausbildung in 1 oder mehreren führenden Organisationen;
die Organisation des Alltagslebens (Unterkunft, Verpflegung, Freizeit), Krankenversicherung, Transport-Service und Unterstützung bei der Visa Mitarbeiter von ausländischen Organisationen.
10. Führende Organisationen rekrutieren die Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter von ausländischen Organisationen, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
haben keine Verluste für 2 finanzielle Jahre vor dem Jahr der Einreichung des Antrags auf Teilnahme am Auswahlverfahren;
nicht haben Zahlungsrückstände vor den Haushalten aller Ebenen nach dem Stand vom 1. Januar des Jahres vor dem Jahr der Auswahlverfahren, am 1. Januar des Jahres der Auswahlverfahren, sondern auch auf den letzten Bilanzstichtag vor dem Tag der Einreichung des Antrags auf Teilnahme am Auswahlverfahren;
bestätigen schriftlich Interesse an der Errichtung oder Entwicklung von Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern;
die Bedingungen für die Durchführung von Praktika Mitarbeiter ausländischer Organisationen (Arbeitsplatz, Dienstleistungen des Beraters);
haben Erfahrung in der Durchführung von Praktika gemeinsam mit der Bildungseinrichtung.
11. Der Staatliche AUFTRAGGEBER kann zusätzliche Anforderungen an die Organisation und Durchführung der Ausbildung der Mitarbeiter von ausländischen Organisationen im Einklang mit den Zielen, unter der Führung dieser Mitarbeiter Seite.